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Anerkennung von Leistungen

Hinweise für die Studiengänge Bachelor, Master und Lehramt

In der Studiengängen Bachelor (BA) Master (MA) und Lehramt (LA) kann für Leistungen, die an anderen Hochschulen/Universitäten erbracht wurden, ein Antrag auf Anrechnung (https://www.fau.de/studium/im-studium/pruefungen-studienordnungen) gestellt werden. Dabei gilt folgendes Verfahren (siehe S. 2 des Antrags):

  1. Das Antragsformular ist vom Antragsteller den jeweiligen Beauftragten des Faches, für das eine Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und/oder Prüfungsleistungen beantragt wird, vorzulegen.
  2. Anschließend ist es dem Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Departments zur Stellungnahme vorzulegen und dann im Prüfungsamt abzugeben. Der zuständige Prüfungsbeauftragte erhält den Antrag  und leitet ihn dann an das Prüfungsamt weiter.

Bei der Entscheidung über den Antrag wird in jedem Fall individuell geprüft, welche Pflichtveranstaltungen des jeweiligen Studienganges durch die bereits erbrachten Leistungen abgegolten sind. Diese erbrachten Leistungen müssen durch Zeugnisse, Bescheinigungen der Prüfungsämter oder Veranstaltungsleiter usw. nachgewiesen werden. Nötig ist dabei im Regelfall die Angabe der jeweiligen Leistungspunkte (ECTS) und der Note.

Hinweise zur Anerkennung von Schlüsselqualifikationen

  1. In Veranstaltungen, die im Univis als „Schlüsselqualifikation“ (SQ) gekennzeichnet sind, können von Studierenden aller BA-Fächerkombinationen Schlüsselqualifikation (SQ)-ECTS erworben werden. Ein gesonderte Anerkennung ist dabei nicht nötig.
  2. Bei allen anderen Veranstaltungen muß ein ein Antrag auf Anrechnung (https://www.fau.de/studium/im-studium/pruefungen-studienordnungen/) gestellt werden. Dabei gilt folgendes Verfahren (siehe S. 2 des Antrags):
    Das Antragsformular ist vom Antragsteller den jeweiligen Beauftragten des Faches, für das eine Anerkennung von Studienzeiten, Studien- und/oder Prüfungsleistungen beantragt wird, vorzulegen. Anschließend ist es dem Prüfungsbeauftragten des jeweiligen Departments zur Stellungnahme vorzulegen und dann im Prüfungsamt abzugeben. Der zuständige Prüfungsbeauftragte erhält den Antrag und leitet ihn dann an das Prüfungsamt weiter.
  3. Bei der Entscheidung über den Antrag sind folgende Kriterien des § 32 der ABMStPO/Phil maßgeblich:
    „(2) Zu den Schlüsselqualifikationen zählen
    – Module aus anderen als den gewählten Studiengängen,
    – Module aus den gewählten Studiengängen, soweit sie explizit neben den fachlichen Kompetenzen auch Schlüsselqualifikationen vermitteln und diese gesondert mit ihrer ECTS-Punktzahl ausgewiesen werden.“
    Außerdem können Angebote zentraler Einrichtungen der Universität (z.B. RRZE), Praktika (zusätzlich zum Pflichtpraktikum!) , Fremdspracherwerb und Exkursionen als Schlüsselqualifikationen anerkannt werden.

Bei der Fage der Anerkennbarkeit muß zwischen Studiengang und Fach unterschieden werden. Am Beispiel der Pädagogik: Das Fach Pädagogik bietet Veranstaltungen in den Studiengängen Bachelor, Master und Lehramt an. Für die Studierenden des Bacherlorstudienganges mit Pädagogik als erstem oder zweiten Fach gilt damit gemäß Prüfungsordnung:

  1. Alle Veranstaltungen, die nicht gemäß Prüfungs- und Studienordnung verpflichtend oder fakultativ dem Bachelorstudiengang Pädagogik + FachX zugeordnet sind, können als Schlüsselqualifikation (SQ) anerkannt werden. Dies betrifft zum Beispiel auch alle Veranstaltungen, die im Rahmen von Lehramtstudiengängen angeboten werden.
  2. Veranstaltungen, die verpflichtend oder fakultativ dem Studiengang Bachelor Pädagogik + FachX zugeordnet sind, können nur dann als Schlüsselqualifikation (SQ) anerkannt werden, wenn dies explizit mit Angabe der SQ-Punkte im Univis ausgewiesen ist. Ansonsten ist eine Anerkennung nicht möglich. Im Fach Pädagogik gibt es keine Veranstaltung, die in diesem Sinne  zugleich dem Bachelorfachstudium und den Bereich Schlüsselqualifikation zugeordnet ist.
    Das bedeutet zum Beispiel: Im Modul „Qualitative, quantitative und pragmatische Methoden“ muß neben der Vorlesung ein Seminar nach eigener Wahl besucht werden. Wenn jemand nun aus Interesse ein zweites (oder drittes) Seminar besucht, dann ist das eine freiwillige Zusatzleistung, die nicht als Schlüsselqualifikation angerechnet werden kann, denn alle Seminare dieses Moduls sind dem Bachelorfachstudium zugeordnet.