Einreichung einer Abschlussarbeit (Jörissen)
Abschlussarbeiten müssen in einer ausgedruckten Fassung und in einer elektronischen Fassung eingereicht werden und (ab dem WS 15/16) im Prüfungsamt eingereicht werden. Die dortige Einreichung ist die prüfungsrechtlich maßgebliche (Termin). Bitte reichen Sie die elektronische Fassung zusätzlich über dieses Webformular ein. Dies dient der effizienteren Bearbeitung. Die Fassung muss identisch mit der elektronischen Einreichung beim Prüfungsamt sein (in einer pdf-Datei zusammengefasst, auf jeden Fall aber text- und seitengleich).