FAQ BA-Studium

Ich habe Fragen zum BA-Studium Pädagogik. Wer sind meine Ansprechpartner?

Zunächst bitten wir Sie, sich selbstständig über die Homepage des Instituts und der Universität zu informieren.

Sollten Sie darüber nicht alle Fragen klären können, können Sie sich für Fragen zu Studium, Praktika und Prüfungen an Ines Sausele-Bayer wenden.

Dr. Ines Sausele-Bayer

Akademische Oberrätin

Lehrstuhl für Pädagogik mit dem Schwerpunkt Organisationspädagogik

Bis wann müssen die Veranstaltungen aus Modul 4 belegt werden?

Der Studienplan empfiehlt eine die Veranstaltungen aus Modul 4 im dritten und vierten Fachsemester zu belegen. Dies ist nicht verpflichtend. Da sowohl qualitative als auch quantitative Forschungsmethoden in jedem Semester angeboten werden, sind Sie hier in der Gestaltung ihres Studiums relativ frei. Beachten Sie jedoch: Bei Überbelegung von Seminaren werden diejenigen bevorzugt aufgenommen, die das Seminar in den im Studienplan vorgeschlagenen Semestern studieren.

In welchem Turnus werden die Veranstaltungen aus Modul 4 angeboten?

Sowohl qualitative als auch quantitative Forschungsmethoden werden jedes Semester angeboten.

Muss ich genau nach Studienplan studieren oder kann ich auch Module oder Lehrveranstaltungen vorziehen?

Grundsätzlich stellt der Studienplan den idealen Ablauf des Studiums und damit eine dringende Empfehlung des Instituts dar. Auch wenn es keine Regelung gibt, die eine bestimmte Abfolge der Module vorschreibt, sollten Sie bei der Planung Ihres Studiums folgendes beachten:

  • Die Lehrveranstaltungen zu Modul 1 werden immer nur im Wintersemester angeboten.
  • Die Lehrveranstaltungen zu Modul 8 werden immer nur im Sommersemester angeboten.
  • Modul 1 und ein weiteres Modul Ihrer Wahl müssen für die Grundlagen- und Orientierungsprüfung (link) innerhalb der ersten beiden Semester abgeschlossen werden.
  • Bei Überbelegung von Seminaren werden diejenigen bevorzugt aufgenommen, die das Seminar in den im Studienplan vorgeschlagenen Semestern studieren.

Ich bin im achten Semester meines Pädagogikstudiums und müsste laut Studienordnung meine BA-Arbeit schreiben. Nach einem Wechsel des Zweitfachs und aus verschiedenen persönlichen Gründen ist es mir nicht möglich in diesem Semester meine BA-Arbeit zu schreiben. Was soll ich tun?

In Ausnahmefällen kann unter Darlegung der Gründe eine Verlängerung des Studiums genehmigt werden. Hierzu müssen Sie einen Antrag auf Verlängerung des Studiums ausfüllen und bei der/ dem Prüfungsbeauftragten des Instituts oder dem Prüfungsamt einreichen (https://www.fau.de/files/2015/07/Antrag-auf-Fristverl%C3%A4ngerung-der-GOP-bzw-Verl%C3%A4ngerung-des-Studiums-f%C3%BCr-Zweifachbachelor-bzw.-Masterstudieng%C3%A4nge.pdf). Fügen Sie dem Antrag Nachweise über Fachwechsel, Erwerbstätigkeit, besondere Umstände (Pflege, chronische Krankheiten etc.) bei.

Ich kann mein Praktikum voraussichtlich erst Ende des Semesters beginnen, habe aber schon während der Schulzeit Praktika im Altenheim und im Kindergarten gemacht. Kann ich dennoch am Seminar Praxisreflexion Modul 7 teilnehmen?

Nein. Das Seminar Praxisreflexion baut auf den Erfahrungen der Studierenden im Praktikum auf und reflektiert diese vor dem Hintergrund wissenschaftlicher Theorien und Konzepte. Insofern sind die Erfahrungen aus dem Pflichtpraktikum Voraussetzung für die Teilnahme am Seminar. Mindestens die Hälfte der Praxiszeit sollte bei der Teilnahme am Seminar verstrichen sein. Als Pflichtpraktikum können Tätigkeiten (nicht zwingend Praktika) anerkannt werden, die nach Studienbeginn in einem professionell strukturierten pädagogischen Praxisfeld stattgefunden haben.

Ich möchte im Rahmen der Schlüsselqualifikationen Seminare im Fach Psychologie besuchen. Ist dies möglich?

Die Lehrveranstaltungen im Fach Psychologie sind in der Regel nicht für Studierende anderer Fächer geöffnet. Es besteht jedoch die Möglichkeit, das Modul „Grundlagen der Psychologie für Nicht-Psychologen“ zu belegen. Weitere Informationen finden Sie hierzu auf der Seite des Lehrstuhls für Psychologie: http://www.psych1.phil.uni-erlangen.de/studium/psychologie-als-nebenfach.shtml.

Was sind Schlüsselqualifikationen, was kann angerechnet werden und wie viele ECTS muss ich erbringen?

Informationen folgen in Kürze!

Muss ich meinen Hausarbeiten und meiner BA-Arbeit eine sog. Wahrheitsgemäße Erklärung beilegen?

Ja! Eine Vorlage für die sog. Wahrheitsgemäße Erklärung, die BA-, Master- sowie Hausarbeiten beizulegen ist, finden Sie hier:

Erklärung über die ordnungsgemäße Abfassung von Haus-, BA- und MA-Arbeiten (Stand Dez17)

Bitte beachten Sie, dass bei einem Verstoß gegen die Aussagen der Erklärung eine Meldung ans Prüfungsamt erfolgt!