2. Bildungsrechtstag: Recht auf Bildung. Aus der Krise für die Zukunft?

Hiermit laden wir Sie herzlich zur Teilnahme am diesjährigen Bildungsrechtstag zum Thema „Recht auf Bildung. Aus der Krise für die Zukunft?“ vom 22.-23.02.24 in Nürnberg ein.

Die Bildungsrechtstags-Reihe

Bei den Bildungsrechtstagen (BRT) handelt es sich um eine Veranstaltungsreihe, die 2021 auf Initiative von Julia Hugo (Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg) ins Leben gerufen wurde. Übergeordnetes Ziel ist es, relevante Akteure aus Schule und Bildung zu bildungsrechtlichen Querschnittsthemen zusammenzubringen. Die Reihe reagiert damit inhaltlich auf die rechtliche Leerstelle im erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Fachdiskurs. Adressiert werden die Trias Wissenschaft – Praxis – Administration sowie – in konsequenter Interdisziplinarität – Kolleginnen und Kollegen der Rechtswissenschaften, Erziehungs-/Bildungswissenschaften und empirischen Bildungsforschung. 

Der erste BRT fand im Herbst 2021 zum Thema „Relevanz des Schulrechts für die Lehrkräftebildung“ in Kooperation mit der Carl Friedrich von Siemens Stiftung in München statt.

Der 2. Bildungsrechtstag

Mehr als zwei Jahre nach seiner Veröffentlichung wird ein für den Bildungsbereich zentraler Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) nach wie vor wenig in der erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Fachcommunity rezipiert: Am 19. November 2021 hat das BVerfG mit dem Beschluss Bundesnotbremse II (BVerfGE 159, 355–448) mehrere Verfassungsbeschwerden gegen die corona-bedingten, infektionsschutzrechtlich begründeten Maßnahmen im Schulbereich (u. a. Testpflicht, Maskenpflicht und Schulschließungen) zurückgewiesen und gleichzeitig ein Grundrecht auf (schulische) Bildung als subjektives Pendant zum staatlichen Schulauftrag erstmals aus dem Grundgesetz anerkannt:

Aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 7 Abs. 1 GG folgt ein Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat, ihre Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen Persönlichkeit auch in der Gemeinschaft durch schulische Bildung zu unterstützen und zu fördern (Recht auf schulische Bildung).

Offen bleibt dabei, wie dieses neue Bildungsgrundrecht zu konkretisieren ist.

Angestoßen von der fehlenden Rezeption des Beschlusses sowie aufgrund der vielerorts begründet dargelegten Notwendigkeit, dass sich nicht nur die Rechtswissenschaften sondern auch die Erziehungs- und Bildungswissenschaften mit den Implikationen des Beschlusses auseinandersetzen müssen, widmet sich der zweite BRT der bildungspolitisch hochdrängenden Frage, inwiefern dieses aus der (Corona-)Krise entstandene Grundrecht für die Zukunft des Bildungssystems Wirkung entfalten kann.

Programm (vorläufig)

Donnerstag, 22.02.2024
ab 15.30 Uhr Ankommen
16.00–16.15 Uhr Auftakt

Prof.in Dr.in Nina Bremm (FAU Erlangen-Nürnberg), Dr. Julia Hugo (FAU Erlangen-Nürnberg), PD Dr. Roman Lehner (Georg-August-Universität Göttingen)

16.15–17.45 Uhr Das neue Bildungsgrundrecht: Zwischen Recht, Theorie und Empirie

Dr.in Julia Hugo (FAU Erlangen-Nürnberg), Prof. Dr. Marcel Helbig (LIfBi, Bamberg)

17.45–18.30 Uhr Pause
ab 19.00 Uhr Netzwerktreffen, Restaurant Tellerrand
Freitag, 23.02.2024
ab 08.30 Uhr Ankommen
09.00–10.15 Uhr
Konkretisierung des verfassungsrechtlich gewährleisteten Mindeststandards schulischer Bildungsleistungen. Selbstbindung des Staates durch kompetenzorientierte Bildungsstandards?

Prof.in Dr.in Eva Lohse (Universität Bayreuth)

10.15–11.00 Uhr Pause
11.00–12.15 Uhr Das „neue“ Recht auf schulische Bildung. Inhalt, Potenziale und offene Fragen

Prof. Dr. Felix Hanschmann (Bucerius Law School)

12.15–13.45 Uhr Mittagspause
13.45–16.00 Uhr Podiumsdiskussion

TransLex-Projektgruppe

ab 16.00 Abschluss

Kurzprogramm

Detailprogramm

Location

Anmeldung

Die Anmeldung ist ab sofort freigeschaltet: Link

Die Teilnahme ist kostenlos.

 

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

 

Kooperation

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